Die NA beim BIBB überweist die Zuschüsse auf das im Vertrag angegebene Konto der koordinierenden Einrichtung. Die erste Rate wird ausgezahlt, sobald der Vertrag rechtswirksam geworden ist.
...
Eine erste Vorauszahlung erfolgt bei Projektbeginn.
Die zweite Auszahlung ist von einem Bericht während der Durchführung (LINK auf Kapitel 5) abhängig und erfolgt in der Regel nach der Hälfte der Projektlaufzeit.
...
Der Zuschuss darf nur für die bewilligten Aktivitäten verwendet werden.
[TS1]Internen Link setzen auf Durchführung Pkt 5