Wenn alle Prüfschritte durch die Nationale Agentur beim BIBB erfolgt sinddie Begutachtung abgeschlossen, der Antrag vollständig ist und zur Förderung ausgewählt wurde ist und die Organisations-IDs der Partnereinrichtungen bestätigt sind. Letzteres erfolgt durch die Nationalen Agenturen Nationale Agentur des jeweiligen Landes, in dem die Partnereinrichtung ihren Sitz hat. Die NA beim BIBB ist dazu in Kontakt mit den Agenturen, hat aber keinen Einfluss auf die Bestätigung („Validation OID“).
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