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Schlüssel

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Die NA beim BIBB überweist die Zuschüsse auf das im Vertrag angegebene Konto der koordinierenden Einrichtung. Die erste Rate wird ausgezahlt, sobald der Vertrag rechtswirksam geworden ist.

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  • Eine erste Vorauszahlung erfolgt bei Projektbeginn.

  • Die zweite Auszahlung ist von einem Bericht während der Durchführung (LINK auf Kapitel 5)  abhängig und erfolgt in der Regel nach der Hälfte der Projektlaufzeit. Mehr zu Berichten: 5. Berichte während der Durchführung

Die Regelungen für das einzelne Projekt sowie Zeitpunkte und Höhe der Auszahlungen sind in der Finanzhilfevereinbarung festlegt.

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Die koordinierende Einrichtung leitet die Zuschussanteile für die Partnereinrichtungen zeitnah an diese weiter.

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Der Zuschuss darf nur für die bewilligten Aktivitäten verwendet werden.