Spätestens 60 Tage nach Projektende muss der Abschlussbericht erstellt und übermittelt worden sein. Der Abschlussbericht wird im Beneficiary Module erstellt. Der Bericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden, auch wenn die Oberfläche des BM ausschließlich in Englisch zur Verfügung steht.
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Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.
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Beneficiary Module Link zum BMBeneficiary ModuleLink auf Anleitung BM zur Anleitung der EU Beneficiary Module Guide (Web-Oberfläche) |
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Ansichtsexemplar Abschlussbericht Ansichtsexemplar Abschlussbericht KA210_Bsp_EB Ansichtsexemplar Abschlussbericht KA220_Bsp_EB Ggf Hinweis, wo EU Templates veröffentlichtDie EU veröffentlicht Ansichtsexemplare und Templates auf derErasmus+ Programmseite. |