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Wenn die Begutachtung abgeschlossen, der Antrag geprüft und zur Förderung ausgewählt ist und die Organisations-IDs der Partnereinrichtungen bestätigt sind; Letzteres letzteres erfolgt durch die Nationale Agentur des jeweiligen Landes, in dem die Partnereinrichtung ihren Sitz hat. Die NA beim BIBB ist dazu in Kontakt mit den Agenturen, hat aber keinen Einfluss auf die Bestätigung („Validation OID“).

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