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Akkreditierte Einrichtungen haben die Möglichkeit, jährlich im Rahmen der Mittelanforderung Fördergelder abzurufen, um damit Mobilitätsaktivitäten umzusetzen. Über die Höhe der abgerufenen Gelder wird eine Finanzhilfevereinbarung zwischen Ihnen und der NA beim BIBB geschlossen. Die Mittelanforderung erfolgt stets zu Beginn eines Jahres, der Vertrag beginnt jeweils am 01. Juni eines Jahres und hat zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten.

Eckpunkte der Mittelanforderung

Aktivitäten

Die akkreditierten Einrichtungen beantragen lediglich Aktivitäten, keine finanziellen Mittel. Die NA beim BIBB kalkuliert das erforderliche Budget, um die beantragten Aktivitäten umzusetzen. Dies erfolgt auf der Grundlage der Fördersätze 2025 und den Erfahrungswerten vorangegangener Jahre. Konkrete Zuschüsse werden lediglich für die Bereiche „Inklusionsmittel“ und „Außergewöhnliche Kosten“ beantragt, da diese sich nicht standardisiert abschätzen lassen. 

Wenn im Rahmen der Akkreditierung als Aktivität für das Personal Kursbesuche geplant werden, ist dieses Informationspapier sowie die Qualitätskriterien zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn mind. zwei Nationalitäten daran teilnehmen. Die passive Teilnahme an einem Konferenzbesuch ist nicht förderfähig.

Jährlichkeit

Die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung beträgt 15 Monate. Die akkreditierten Einrichtungen reichen daher jährlich ihre Mittelanforderung ein. Der Umfang der beantragten Aktivitäten sollte dem Umfang der Aktivitäten entsprechen, die in den ersten 12 Monaten der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung begonnen werden. Nach 12 Monaten ist eine Mittelumverteilung im Rahmen der sogenannten “Checkpoints” vorgesehen. Akkreditierte Einrichtungen, die nicht alle bewilligten Aktivitäten durchführen, werden ihre Finanzhilfevereinbarung in begründeten Ausnahmefällen abstocken können und Einrichtungen, die mehr Aktivitäten als geplante durchführen können, werden – bei Verfügbarkeit von Mitteln – ihre Finanzhilfevereinbarung aufstocken können. Unter bestimmten Bedingungen kann dann die Laufzeit der Verträge auf 24 Monate verlängert werden.

Past Performance

Qualität zahlt sich aus. Sowohl das finanzielle Management als auch die Qualität der von den akkreditierten Einrichtungen durchgeführten Auslandsaufenthalte wird erfasst und dokumentiert. Damit baut sich im Laufe der Zeit das Performance Profil der Einrichtung auf, dass zusammen mit dem Organisationsprofil aus dem Akkreditierungsantrag das Erasmus-Profil der Einrichtung ergibt (siehe Grafik ). Die Past Performance wird zukünftig von der NA beim BIBB hinzugezogen, um über die Verteilung von Mitteln und das Monitoring der Einrichtungen zu entscheiden.

Von der Mittelanforderung zum vertraglichen Budget

Nur für Konsortialführer: Organisationsregistrierungssystem und OID

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