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Der maximale Zuschuss beträgt 4 Prozent des für akkreditierte Einrichtungen verfügbaren Betrags. Dies entspricht in 2024 voraussichtlich gut 2,17 Mio. Euro.
Vertragliches Budget
Es gibt zwei Szenarien zur Berechnung des vertraglichen Budgets: a. Ausreichendes
Ausreichendes Budget
Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets nicht größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so entspricht das vertragliche Budget dem veranschlagten Budget.
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Überzeichnetes Budget
Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so erfolgt die Zuteilung der verfügbaren Mittel in zwei Phasen. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt: Basisförderung, finanzielle Performance, Qualität und politische Priorität. Die Gewichtung dieser Aspekte und der genaue Prozess der erforderlichen Kürzung werden in dem Dokument „Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen unter Erasmus+ Leitaktion 1“ im Detail dargestellt. Das vertragliche Budget ergibt sich in dem Fall durch die Addition des ungekürzten Budgets für die von der NA beim BIBB anerkannten Inklusionsmittel, den Außergewöhnlichen Kosten und dem gekürzten Budget für die Umsetzung der beantragten Aktivitäten.
Lieferziele
Die Zuschussvereinbarung wird neben der Vertragssumme auch ein sogenanntes Lieferziel umfassen („Target for delivery“). Wenn ausreichend Budget zur Verfügung stand und kein Kürzung vorgenommen worden ist, so ist das Lieferziel identisch mit den beantragten Aktivitäten. Wenn das Budget überzeichnet war und eine Kürzung vorgenommen werden musste, so entspricht das Lieferziel den anteilig gekürzten beantragten Aktivitäten.
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Formale Schritte zur Mittelanforderung
Rahmenbedingungen
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Die Rahmenbedingungen des Programms sind in folgenden Dokumenten beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.
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Im Programmleitfaden (Programm Guide) finden Sie grundlegende bildungsbereichsspezifische Informationen wie Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen.
Dokumente zu den Rahmenbedingungen
Aufruf 2025, Version 1 - deutsch
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Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung 2025
Weitere nützliche Informationen
Informationspapier Hinweise zur Gruppenmobilität ab 2024
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Das Antragsformular für die Mittelanforderung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.
Verwenden Verwenden Sie für die Mittelanforderung im Bereich der Berufsbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA121-VET.
Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie bitte ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein!
Online-Sprachunterstützung
Die Lernplattform der Europäischen Kommission Online Language Support (OLS) verfügt über Sprachtests und - kurse und über diverse interaktive Funktionen wie Karteikarten oder Chatformen.
Weitere Angaben zum OLS, sowie Informationen zum Zugang finden Sie in den Informationen zum Online Language Support auf der Erasmus+ Projektplattform.
Beschwerdemanagement
Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.