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Es gibt zwei Szenarien zur Berechnung des vertraglichen Budgets: 

  •  Ausreichendes 1. Ausreichendes Budget
    Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets nicht größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so entspricht das vertragliche Budget dem veranschlagten Budget. 

  •  Überzeichnetes  2. Überzeichnetes Budget
    Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so erfolgt die Zuteilung der verfügbaren Mittel in zwei Phasen. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt: Basisförderung, finanzielle Performance, Qualität und politische Priorität. Die Gewichtung dieser Aspekte und der genaue Prozess der erforderlichen Kürzung werden in dem Dokument „Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen unter Erasmus+ Leitaktion 1“ im Detail dargestellt. Das vertragliche Budget ergibt sich in dem Fall durch die Addition des ungekürzten Budgets für die von der NA beim BIBB anerkannten Inklusionsmittel, den Außergewöhnlichen Kosten und dem gekürzten Budget für die Umsetzung der beantragten Aktivitäten. 

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