Die NA beim BIBB überweist die Zuschüsse auf das im Vertrag angegebene Konto der koordinierenden Einrichtung. Die erste Rate wird ausgezahlt, sobald der Vertrag rechtswirksam geworden ist.
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Eine erste Vorauszahlung erfolgt bei Projektbeginn.
Die zweite Auszahlung ist von einem Bericht während der Durchführung (LINK auf Kapitel 5) abhängig und erfolgt in der Regel nach in der zweiten Hälfte der Projektlaufzeit.
Mehr zu Berichten: 5. Berichte während der Durchführung
Im Zuge von Bonitätsprüfungen können abweichende Entscheidungen zu Vorauszahlungen getroffen worden sein. Die Regelungen für das einzelne Projekt sowie Zeitpunkte und Höhe der Auszahlungen sind in der Finanzhilfevereinbarung festlegt.
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Die koordinierende Einrichtung leitet die Zuschussanteile für die Partnereinrichtungen zeitnah an diese weiter.
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Der Zuschuss darf nur für die bewilligten Aktivitäten verwendet werden. |
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