Ja, auch Video- und Audioaufnahmen müssen als Produkte eines geförderten Projekts durch des Förderemblem und den Disclaimer kenntlich gemacht werden. Dies kann im Vorspann oder Abspann erfolgen. Eignet sich die Aufnahme für den Einsatz in Lernsituationen, sollte sie auch als offene Bildungsressource (OER) gekennzeichnet sein.
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