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Wichtiger Hinweis:
Der Programmleitfaden sieht für das Antragsjahr 2025 eine wichtige Neuregelung der Zusammenarbeit mit unterstützenden Einrichtungen vor.
Erfahren Sie hier mehr!

Akkreditierte Einrichtungen haben die Möglichkeit, jährlich im Rahmen der Mittelanforderung Fördergelder abzurufen, um damit Mobilitätsaktivitäten umzusetzen. Über die Höhe der abgerufenen Gelder wird eine Finanzhilfevereinbarung zwischen Ihnen und der NA beim BIBB geschlossen. Die Mittelanforderung erfolgt stets zu Beginn eines Jahres.

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Die akkreditierten Einrichtungen beantragen lediglich Aktivitäten, keine finanziellen Mittel. Die NA beim BIBB kalkuliert das erforderliche Budget, um die beantragten Aktivitäten umzusetzen. Dies erfolgt auf der Grundlage der aktuelle Fördersätze und den Erfahrungswerten vorangegangener Jahre. Konkrete Zuschüsse werden lediglich für die Bereiche „Inklusionsmittel“ und „Außergewöhnliche Kosten“ beantragt, da diese sich nicht standardisiert abschätzen lassen
Wenn im Rahmen der Akkreditierung als Aktivität für das Personal Kursbesuche geplant werden, ist dieses

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nameInformationspapier Kurse und Schulungen.pdf
sowie die Qualitätskriterien zu beachten. Ein Kurs ist nur förderfähig, wenn mind. zwei Nationalitäten daran teilnehmen. Die passive Teilnahme an einem Konferenzbesuch ist nicht förderfähig.

Jährlichkeit und Laufzeit

Die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung beträgt 15 Monate. Die akkreditierten Einrichtungen reichen daher jährlich ihre Mittelanforderung ein. Der Umfang der beantragten Aktivitäten sollte dem Umfang der Aktivitäten entsprechen, die in den ersten 12 Monaten der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung begonnen werden. Nach 12 Monaten ist eine Mittelumverteilung im Rahmen der sogenannten “Checkpoints” vorgesehen. Akkreditierte Einrichtungen, die nicht alle bewilligten Aktivitäten durchführen, werden ihre Finanzhilfevereinbarung in begründeten Ausnahmefällen abstocken können und Einrichtungen, die mehr Aktivitäten als geplante geplant durchführen können, werden – bei Verfügbarkeit von Mitteln – ihre Finanzhilfevereinbarung aufstocken können. Unter bestimmten Bedingungen kann dann die Laufzeit der Verträge auf 24 Monate verlängert werden.

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Qualität zahlt sich aus. Sowohl das finanzielle Management als auch die Qualität der von den akkreditierten Einrichtungen durchgeführten Auslandsaufenthalte wird werden erfasst und dokumentiert. Damit baut sich im Laufe der Zeit das Performance Profil der Einrichtung auf, dass das zusammen mit dem Organisationsprofil aus dem Akkreditierungsantrag das Erasmus - Profil der Einrichtung ergibt (siehe Grafik ). Die Past Performance wird zukünftig von der NA beim BIBB hinzugezogen, um über die Verteilung von Mitteln und das Monitoring der Einrichtungen zu entscheiden.

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Das im Rahmen der Akkreditierung zur Verfügung stehende Budget, die Schritte der Mittelbindung und die Kriterien der Verteilung des Budgets auf alle akkreditierten Einrichtungen sind in dem Dokument "Regeln “Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen unter Erasmus+ Leitaktion 1“in der Berufsbildung” dargestellt. 

Die vorgesehenen Schritte der Mittelbindung werden hier im Überblick dargestellt.  

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Der maximale Zuschuss beträgt 4 Prozent des für akkreditierte Einrichtungen verfügbaren Betrags. Dies entspricht in 2024 voraussichtlich gut 2,17 Mio. Euro. 

 Vertragliches Budget

Es gibt zwei Szenarien zur Berechnung des vertraglichen Budgets: 

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  1. Ausreichendes Budget
    Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets nicht größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so entspricht das vertragliche Budget dem veranschlagten Budget. 

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  1. Überzeichnetes Budget
    Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so erfolgt die Zuteilung der verfügbaren Mittel in zwei Phasen. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt: Basisförderung, finanzielle Performance, Qualität und politische Priorität. Die Gewichtung dieser Aspekte und der genaue Prozess der erforderlichen Kürzung werden in dem Dokument „Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen unter Erasmus+ Leitaktion 1“ im Detail dargestellt. Das vertragliche Budget ergibt sich in dem Fall durch die Addition des ungekürzten Budgets für die von der NA beim BIBB anerkannten Inklusionsmittel, den Außergewöhnlichen Kosten und dem gekürzten Budget für die Umsetzung der beantragten Aktivitäten. 

 

Formale Schritte zur Mittelanforderung

Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen des Programms sind in folgenden Dokumenten beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.

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Dokumente zu den Rahmenbedingungen

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nameAufruf 2025
, Version 1
- deutsch.pdf

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nameProgrammleitfaden 2025
, Version 1 - englisch
- englisch - Version 2.pdf

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nameProgrammleitfaden 2025
,
- deutsch - Version 1
- deutsch
.pdf

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nameNationale Budgetaufteilung
Erasmus+ für Berufsbildung- und Erwachsenenbildung 2025 Fördersätze für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung 2025
2025.pdf

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nameFördersätze akkreditierte Einrichtungen Berufsbildung 2025.pdf

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nameRegeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung 2025.pdf

Weitere nützliche Informationen

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nameInfomationspapier Hinweise zur Gruppenmobilität ab 2024Erasmusplus Qualitaetsstandards.pdf

Ansichtsexemplar Antragsformular für die Mittelanforderung in der Berufsbildung 2025

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nameInformationspapier Schulungen und Kurse KA1.pdf

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nameErasmusplus Qualitaetsstandards.pdf

Ansichtsexemplar Antragsformular 2025 KA121-VET.pdf

Entfernungsrechner (Distance Calculator)

Antragsfrist und Zeitplan

Einreichungsfrist: XX 19. XXFebruar 2025, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) .

Durchführungszeitraum: Beginn der Mittelanforderung ist der XXder 01.XX06.XX für 2025 für 15 Monate. Eine Verlängerung auf 24 Monaten ist nach 12 Monaten möglich.

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Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Nationalen Agentur NA beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.  

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