Art der Änderung
Die Praxis zeigt, dass sich zwischen Beantragung und Abschluss einer Partnerschaft Änderungen ergeben können. Eine Änderung der Angaben zur koordinierenden Einrichtung oder zum Projekt, die in der Finanzierungsvereinbarung festgehalten sind, bedürfen einer schriftlichen Abstimmung mit der NA, teilweise auch einer Vertragsänderung. Die Art der Änderung entscheidet über das Vorgehen.
Stammdaten der Einrichtung
Die mit der Identifikationsnummer der Einrichtung verbundenen Stammdaten sind im Organisation Registration System (ORS) eingetragen. Zu den Stammdaten gehören Name und Rechtsform der Einrichtung, die Anschrift sowie die Bankverbindung.
Gibt es während der Durchführung Änderungen zu diesen Punkten, tragen Sie diese Änderungen im ORS ein und informieren die Nationale Agentur darüber.
Erforderliche Formulare dafür finden Sie auf der Website der NA beim BIBB unter Antragsverfahren, Punkt 2 Organisationsregistrierungssystem und OID. Link setzen zu https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/partnerschaften-fuer-zusammenarbeit/antragsverfahren
Hauptkontaktperson oder zeichnungsberechtigte Person der koordinierenden Einrichtung
Ändern sich während der Durchführung die Hauptkontaktperson oder die zeichnungsberechtigte Person der koordinierenden Einrichtung in einem Projekt, informieren Sie bitte Ihre Ansprechperson bei der NA beim BIBB mit vollständigen Kontaktangaben für die neue Person. Diese Änderungen müssen von der NA eingepflegt werden.
Änderungen bei weiteren Kontaktpersonen der koordinierenden Einrichtung oder bei Partnereinrichtungen können Sie direkt im Beneficiary Module vornehmen.
Anpassungen des Inhalts, der bewilligten Aktivitäten oder der Laufzeit
Anpassungen hinsichtlich des Inhalts, der bewilligten Aktivitäten oder der Laufzeit des Projekts erforderlich, stimmen Sie das Vorgehen mit Ihrer Ansprechperson in der NA ab.
Aufteilung des Budgets
Hinsichtlich der Aufteilung des Budgets gibt es in der Runde 2023 eine gewisse Flexibilität, die im Handbook on the lump sum funding model, Seite 13, Kap. 3.5 beschrieben ist. (vgl. Dokument im Abschnitt Grundlagendokumente zur Durchführung). In Kooperationspartnerschaften (KA220) sind Verschiebungen zwischen Arbeitspaketen / Work packages oder zwischen Anteilen für Einrichtungen genehmigungspflichtig. (Fabian…)
Wechsel bei den Partnereinrichtungen
Ein Wechsel bei den Partnereinrichtungen muss stets bei der Nationalen Agentur beantragt und von ihr genehmigt werden.
Die Ansprechpersonen in der Nationalen Agentur wurden den Hauptkontaktpersonen des Projekts nach der Bewilligung per E-Mail mitgeteilt. Sie finden sie auch unter dem Gliederungspunkt
Antrag auf Partnerwechsel ab 2021
Vorlage Mandat (Antragsrunden bis 2023)
Vorlage Accession Form (ab Antragsrunde 2024)
Beitrittsformular_en (interne Anm: vgl. Anlage 3 zur FiHi)
Budgettabelle