Wenn alle Prüfschritte durch die Nationale Agentur beim BIBB erfolgt sind, der Antrag vollständig ist und zur Förderung ausgewählt wurde und die Organisations-IDs der Partnereinrichtungen bestätigt sind. Letzteres erfolgt durch die Nationalen Agenturen des jeweiligen Landes, in dem die Partnereinrichtung ihren Sitz hat. Die NA beim BIBB ist dazu in Kontakt mit den Agenturen, hat aber keinen Einfluss auf die Bestätigung („Validation OID“).
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