Ja, auch Video- und Audioaufnahmen müssen als Produkte eines geförderten Projekts kenntlich gemacht werden. Dies kann im Vorspann oder Abspann erfolgen. Eignet sich die Aufnahme für den Einsatz in Lernsituationen, sollte sie auch als offene Bildungsressource (OER) gekennzeichnet sein.
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Benötigen Video- oder Audioaufnehmen auch eine Kennzeichnung?
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