Welche Zwischenberichte sind bei KA2-Projekten vorgeschrieben?

In der Finanzhilfevereinbarung ist im „Datenblatt“ angegeben, ob und zu welcher Frist in Ihrem Projekt während der Laufzeit ein Zwischenbericht erstellt werden muss. Die Vorgaben dafür können sich in den einzelnen Antragsrunden unterscheiden.

Für die Antragsrunden 2023 und 2024 gilt in der Regel:

  • Bei einer Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten muss kein Bericht während der Durchführung erstellt werden.

  • Bei einer Projektlaufzeit von mehr als 24 Monaten wird in einem Fortschrittsbericht (englisch: progress report) über die ersten 9 Monate der Umsetzung berichtet. Mit einem sogenannten „regelmäßigen Bericht“ (englisch: periodic report) in der zweiten Hälfte der Projektlaufzeit ist die Auszahlung der zweiten Rate des Zuschusses verbunden. Für die Antragsrunde 2024 hängt der Zeitpunkt für des “regelmäßigen Berichts” vom Enddatum des Projektes ab.

Die Berichte werden im Beneficiary Module erstellt und nach der Übermittlung von der Nationalen Agentur geprüft.