Wie ist die Aufbewahrungsfrist für Nachweise und Belege?

Bei kleineren Partnerschaften (KA210) ist vertraglich vorgeschrieben, dass Nachweise und Belege 3 Jahre nach Abschlusszahlung aufbewahrt werden müssen. 

Bei Kooperationspartnerschaften (KA220) ist vertraglich vorgeschrieben, dass Nachweise und Belege 5 Jahre nach Abschlusszahlung aufbewahrt werden müssen. 

Aus anderen Zusammenhängen (z.B. Steuerbehörden) können andere Fristen gelten.