Welche Prüfungen oder Kontrollen gibt es?

Alle Zwischenberichte (progress report, periodic report) und Abschlussberichte werden auf der Grundlage der eingereichten Berichte und Projektergebnisse geprüft. Nachweise und Belege zur Umsetzung der Aktivitäten müssen dazu nicht eingereicht werden.

Bei einem Teil der Projekte erfolgt zusätzlich zur Berichtsprüfung eine Prüfung von Nachweisen und Belegen zu den durchgeführten Aktivitäten (Projektüberprüfungen, Rechnungsprüfungen).

Diese Prüfungen finden entweder in der Nationalen Agentur anhand einzureichender Unterlagen statt oder vor Ort bei der koordinierenden Einrichtung. Die Prüfungen werden angekündigt.

Grundsätzlich sind auch Kontrollen durch die Europäische Kommission oder in ihrem Auftrag möglich.

Mehr Informationen zu Nachweisen und Belegen finden Sie im Bereich KA2 Durchführung unter .