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Was ist die Nationale Anlage und wie fülle ich sie aus?
Die Nationale Anlage muss bei Projekten der Berufsbildung zusammen mit dem Abschlussbericht hochgeladen werden. In ihr wird zusammengefasst, welche Art von Teilnehmenden Teil Ihres Projektes waren.
In Abschnitt 0 geben Sie Namen und OID Ihrer Einrichtung sowie das Antragsjahr des betreffenden Projektes ein.
In Abschnitt 1.1 gliedern Sie zunächst auf, welche Art von Lernenden an Ihrem Projekt teilgenommen haben. Hier können Sie unterscheiden zwischen Lernenden
in berufsvorbereitenden Maßnahmen,
in Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HWO),
in schulischen Bildungsgängen der Berufsbildung,
in geregelter beruflicher Weiterbildung und
im ersten Jahr nach Abschluss einer gesetzlich geregelten Aus- oder Weiterbildung.
Bitte tragen Sie die Anzahl der teilgenommenen Lernenden dort ein. Achtung: Die dualen Auszubildenden können Sie hier nicht direkt in die Tabelle eintragen. Stattdessen müssen auf die zweite Registerkarte wechseln und dort die Eintragung auf die staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberufe aufgliedern. Die Angaben, die Sie dort machen, summieren sich automatisch im entsprechenden Kästchen auf der ersten Registerkarte der Datei.
In Abschnitt 1.2 geben Sie das Personal an, das über Ihr Projekt entsendet wurde. Hier schlüsseln Sie bitte auf nach betrieblichen Ausbildungskräften, Lehrkräften und anderem förderfähigen Personal. Achtung: Begleitpersonen und vorbereitende Besuche zählen nicht zu Personal-Mobilitäten und werden daher hier nicht mit aufsummiert.
In Abschnitt 2 haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob Lernende mit besonderem Förderbedarf an Ihrem Projekt teilgenommen haben.
Abschnitt 3 füllen Sie bitte dann aus, wenn Sie über ein Pool-Projekt verfügen und in diesem Rahmen Lernende entsendet haben.
Wichtig: Bitte speichern Sie die Datei im .xlsx-Format ab und reichen sie auch in diesem Format zusammen mit dem Abschlussbericht ein.
Die Vorlage zur Nationalen Anlage finden Sie hier: Kurzzeitprojekt oder Akkreditierung.