Kann ich die Dauer eines KA2-Projekts verlängern?
In begründeten Fällen kann die Dauer eines KA2-Projektes verlängert werden. Dies muss schriftlich mit der NA beim BIBB abgestimmt werden und spätestens einen Monat vor dem regulären Ende des Projekts erfolgen.
Die Projektlaufzeit einer kleineren Partnerschaft (KA210) kann nicht über 24 Monate hinaus verlängert werden.
Bei einer Kooperationspartnerschaft (KA220) kann die Projektdauer nicht länger als 36 Monate sein.
Über Verlängerungsanträge wird einzeln entschieden. Denn die angesetzte Projektlaufzeit war ein Aspekt in der Bewertung des Antrags und hatte Einfluss auf Höhe und Zeitpunkte der Vorauszahlung des Zuschusses.