1) Dokumente zwischen Projektträgern und der NA

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente zu den Prozessen, die zwischen Ihnen als Einrichtung mit einem Kurzzeitprojekt und uns als zuständiger Nationaler Agentur von Relevanz sind:

Finanzhilfevereinbarung (Vertrag)

Nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit uns eine Finanzhilfevereinbarung ab. Dies ist ein Vertrag zwischen Ihrer Einrichtung und der NA beim BIBB. Darin sind detaillierte Regelungen zur Durchführung beschrieben und die bewilligten Zuschüsse aufgeschlüsselt. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage der beantragten Auslandsaufenthalte bestimmt. Gibt es Änderungen bezogen auf die Anzahl der Teilnehmenden oder der Aufenthalte, fällt der Zuschuss bei der Abrechnung gegebenenfalls geringer aus. Der Vertrag mit seinen Anlagen wird Ihnen nach der Förderzusage per E-Mail zugestellt.

Die Verwaltung Ihres Projektes erfolgt anschließend im Beneficiary Module. Dort überwachen Sie unter anderem Ihr Budget, legen die Entsendungen an und schreiben den Abschlussbericht.

Hier finden Sie Ansichtsexemplare der Finanzhilfevereinbarung:

Antragsjahr 2024

Ältere Versionen

 

Änderungsantrag

Die Praxis zeigt, dass sich zwischen Beantragung und Abschluss eines Kurzzeitprojekts Änderungen ergeben können. Bestimmte vertragliche Abweichungen müssen Sie uns zwingend mitteilen und in einem Änderungsantrag begründen (beispielsweise um die Laufzeit der Finanzhilfe zu ändern, Wechsel des Berufsfeldes, Umfirmierung der begünstigten Einrichtung oder deutliche Reduzierung der Zuschuss-Summe). Die Frist hierzu beträgt spätestens 30 Tage vor Ende des Projekts.

 

Abschlussbericht verfassen und einreichen

Ihr Kurzzeitprojekt endet nicht mit der Rückkehr der Teilnehmenden. Der transparente Abschluss Ihres Kurzzeitprojektes ist ein wesentlicher Aspekt der Projektnachbereitung. Nach Abschluss Ihres Projektzeitraums haben Sie 60 Tage Zeit, um den Abschlussbericht zu Ihrem Projekt zu verfassen und einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür das Beneficiary Module. Dort reichen Sie den Bericht zusammen mit der Verbindlichen Nationalen Anlage, der Ehrenwörtlichen Erklärung sowie ggf. vorhandene Belegen für Kosten bei Stornierungen und Abbrüchen ein.

Der Abschlussbericht besteht aus Angaben

  •  zu den Aufenthalten der Teilnehmenden,

  •  zu den Finanzen und

  •  zur inhaltlichen Umsetzung.

Der Abschlussbericht wird elektronisch eingereicht. Die einzelnen Schritte finden Sie in der Anleitung zum Beneficiary Module beschrieben.

Dokumente zum Abschlussbericht