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6. Förderung kenntlich machen
Die Förderung kenntlich zu machen umfasst verschiedene Aspekte.
In allen Veröffentlichungen, Informationen, Materialien und Dokumenten, die im Zusammenhang mit geförderten Projekten erstellt werden, muss die Förderung durch die EU kenntlich gemacht werden. Dies wird bereits im Programmleitfaden beschrieben und ist in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.
Die EU-Kommission macht dazu genaue Vorgaben. Bitte achten Sie darauf, dass alle Materialien in allen Sprachversionen richtig gekennzeichnet sind. Die NA beim BIBB prüft das zum Zeitpunkt des Abschlussberichts. Bei fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnung wird der Abschlussbericht zurückgewiesen und es muss eine Überarbeitung erfolgen.
Förderemblem verwenden
Das richtige Emblem bzw. EU-Logo, mit dem auf die Förderung hingewiesen wird, lautet „Kofinanziert von der Europäischen Union“. Das Förderemblem steht in verschiedenen Versionen und Sprachen zur Verfügung. Für die grafische Gestaltung gibt es Leitlinien der EU-Kommission.
Emblem des Programms Erasmus+
EU-Emblem in anderen Sprachen und Versionen
Link zur EU-Seite: https://www.eacea.ec.europa.eu/about-eacea/visual-identity/visual-identity-programming-period-2021-2027/european-flag-emblem-and-multilingual-disclaimer_en
Weitere Informationen zur korrekten Nutzung des EU-Emblems finden Sie in den Operativen Leitlinien:
Aussage zum Haftungsausschluss (Disclaimer) verwenden
Das Förderemblem wird stets begleitet von einer Aussage zum Haftungsausschluss. Das englische Wort dafür ist Disclaimer. Der Text ist ebenfalls von der EU-Kommission vorgegeben:
Disclaimer-Text
"Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden."
In englischer Sprache:
"Funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or the European Education and Culture Executive Agency (EACEA). Neither the European Union nor EACEA can be held responsible for them."
Der Disclaimer-Text steht in weiteren Sprachen auf der Seite der EU-Kommission zur Verfügung:
Lehr- und Lernmaterialien als offene Bildungsmaterialien kennzeichnen
Die Projektpartner sind vertraglich verpflichtet, ihre Projektergebnisse als offene Bildungsressourcen (OER) mit dem Hinweis auf eine freie Lizenz zu veröffentlichen. Dies gilt für alle Arten von erstellten Ergebnissen: die textbasierten (Dokumente), die medienbasierten (Video, Audio) sowie die technikbasierten (e-learning-Kurs, App etc.).
Mit einer offenen Lizenz erteilen Sie als Eigentümer/-in eines Werks jedem die Genehmigung zur Nutzung und Bearbeitung dieser Materialien. Dabei obliegt es dem Projektkonsortium zu entscheiden, welche Lizenzen ausgewählt werden und welche Arten der Nutzung anderen damit gewährt werden.
Die gängigsten offenen Lizenzen sind derzeit die von Creative Commons: https://creativecommons.org/licenses/list.de.
Die Lizenzen „CC-BY-ND” und „CC-BY-NC-ND” sind jedoch NICHT erlaubt, weil immer eine Bearbeitung zugelassen sein muss.
Bei Videos sollte die offene Lizenz gut sichtbar im Vorspann oder Abspann gezeigt werden.
Für technikbasierte Produkte verwenden Sie bitte eine Open Source-Lizenz. Die Software (d. h. der Quelltext) sollte dabei möglichen Nachnutzerinnen und Nachnutzern bereitgestellt werden. Information zum Weiterlesen finden Sie zum Beispiel auf der Seite https://ag-openscience.de/open-source/.
Handreichung zur Kennzeichnung
Mit der folgenden Handreichung möchten wir Sie dabei unterstützen, die Förderung richtig kenntlich zu machen.