Wenn die Begutachtung abgeschlossen, der Antrag vollständig und zur Förderung ausgewählt ist und die Organisations-IDs der Partnereinrichtungen bestätigt sind. Letzteres erfolgt durch die Nationale Agentur des jeweiligen Landes, in dem die Partnereinrichtung ihren Sitz hat. Die NA beim BIBB ist dazu in Kontakt mit den Agenturen, hat aber keinen Einfluss auf die Bestätigung („Validation OID“).
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Wann erhalte ich die Finanzhilfevereinbarung für das KA2-Projekt?
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