Kommt es zu Änderungen in bewilligten Projekten, entsteht Handlungsbedarf. Hier erfahren Sie, was in welchen Fällen zu tun ist.
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Die Praxis zeigt, dass sich zwischen Beantragung und Abschluss einer Partnerschaft Änderungen ergeben können. Eine Änderung der Angaben zur koordinierenden Einrichtung oder zum Projekt, die in der Finanzierungsvereinbarung festgehalten sind, bedürfen einer schriftlichen Abstimmung mit der NA beim BIBB, teilweise auch einer Vertragsänderung. Die Art der Änderung entscheidet über das Vorgehen.
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Die mit der Identifikationsnummer der Einrichtung (Organisations-ID oder kurz OID) verbundenen Stammdaten sind im Organisation Registration System (ORS) eingetragen. Zu den Stammdaten gehören Name und Rechtsform der Einrichtung, die Anschrift sowie die Bankverbindung.
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Für Kooperationspartnerschaften bis 2023 gilt:
Verändert sich die Aufteilung des Budgets zwischen den bewilligten Aktivitäten innerhalb eines Work packages, muss keine Vertragsergänzung erstellt werden. Über die Verschiebung und die Gründe sollte im Abschlussbericht ausführlich berichtet werden. Die Veränderung wird im Zuge der Prüfung des Abschlussberichts bewertet.
Mittelverschiebungen zwischen Work packages müssen bei der Nationalen Agentur beantragt und mit einer Vertragsergänzung formalisiert werden, solange die Work packages noch nicht abgeschlossen sind. Nutzen Sie dafür das Dokument “Budgettabelle”. Auch diese Änderungen sollten im Abschlussbericht nachvollziehbar dargestellt werden.
Anstelle des Wortes Vertragsergänzung wird auch das Wort Addendum benutzt.
Wechsel bei den Partnereinrichtungen
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Relevante Dokumente Antrag auf Partnerwechsel ab 2021 Vorlage Mandat (Antragsrunden bis 2023) Vorlage Accession Form (ab Antragsrunde 2024) Beitrittsformular_en (interne Anm: vgl. Anlage 3 zur FiHi) Budgettabelle Info an Tester: Die Doks sind bei FVP in Überarbeitung und werden bis Veröffentlichung ergänzt. |