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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente zu den Prozessen, die zwischen Ihnen als akkreditierter Einrichtung und uns als zuständiger Nationaler Agentur von Relevanz sind:

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titleAntragsjahr 2022

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nameMuster Finanzhilfevereinbarung (deutsch).pdf

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nameAnhang I der Finanzhiflevereinbarung (englisch) .pdf

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nameAnhang III der Finanzhilfevereinebarung (deutsch) .pdf
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name
Vorlage Ehrenwörtliche Erklärung _Green-Travel.docx

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nameVorlage _Addendum virtuelle Aktivitäten_.docx

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nameVorlage_Mandate_2022_EN.doc

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nameAnhang I der Finanzhiflevereinbarung (englisch) .pdf

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nameAnhang III der Finanzhilfevereinebarung (deutsch) .pdf
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nameVorlage Ehrenwörtliche Erklärung _Green-Travel.docx

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nameVorlage _Addendum virtuelle Aktivitäten_.docx

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Begünstigte Einrichtungen von Mittelanforderungen des Antragsjahres 2023 können den Änderungsantrag noch bis spätestens xx.xx.xxxx über das Beneficiary Module (BM) einreichen. Anschließend werden Sie bis spätestens Ende Juli 2024 ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung erhalten. Reine Verlängerungen werden wir nur per E-Mail genehmigen. (wird noch aktualisiert, wenn alle Infos vorliegen)

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nameÄnderungsantrag für akkredierte Einrichtungen 2022.pdf
(wird auch noch aktualisiert)

Beitrittsformulare (ehemals Mandate)für akkreditierte Konsortien

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Ihr Projekt endet nicht mit der Rückkehr der Teilnehmenden. Der transparente Abschluss Ihres akkreditieren Projekts ist ein wesentlicher Aspekt der Projektnachbereitung. Nach Abschluss Ihres Projektzeitraums haben Sie 60 Tage Zeit, um den Abschlussbericht zu Ihrem akkreditieren Projekt zu verfassen und einzureichen. Dies ist über das Beneficiary Module zu tun. Dort reichen Sie den Bericht zusammen mit der Ehrenwörtlichen Erklärung sowie ggf. vorhandene Belege für Kosten bei Stornierungen und Abbrüchen ein.

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