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Akkreditierung (KA120/KA121)
Sie haben eine Akkreditierung in der Erwachsenenbildung erhalten? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es weitergeht und wie Sie im Rahmen Ihrer Akkreditierung Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten durchführen können. Wir empfehlen Ihnen, sich auf dieser Seite zuerst einen Überblick über den Ablauf einer Akkreditierung, einer Mittelanforderung und der einzelnen Mobilitätsaktivitäten zu verschaffen.
Dokumente und detaillierte Informationen
Wenn Sie mit diesen Abläufen bereits vertraut sind, finden Sie in den folgenden Kapiteln alle notwendigen Dokumente sowie hilfreiche Informationen, die Sie für die Umsetzung Ihrer Akkreditierung benötigen.
Da alle Dokumente in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt werden, ist es zwingend notwendig, dass Sie stets die Unterlagen der jeweiligen Antragsrunde verwenden.
Wie funktioniert eine Akkreditierung?
1. Schritt: Antrag auf Akkreditierung - erledigt
Sie haben einen Antrag auf Akkreditierung eingereicht und dieser wurde bewilligt. In Ihrem Antrag haben Sie Ihren Erasmus Plan definiert und dessen Laufzeit bestimmt. Mit Erteilung der Akkreditierung haben Sie eine Akkreditierungsnummer erhalten. Diese beginnt mit dem Antragsjahr der Akkreditierung und erhält die Kennung KA120.
2. Schritt: Antragsrunden und Mittelanforderungen
Um im Rahmen Ihrer Akkreditierung Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können, müssen Sie jedes Jahr die Fördermittel beantragen, die Sie für den nächsten Zeitraum der Durchführung Ihrer Aktivitäten benötigen. Auf Basis der im Antrag gemachten Angaben zur Anzahl der Teilnehmenden und Dauer der geplanten Aktivitäten werden die Fördermittel berechnet. Die daraus resultierende Fördersumme wird Ihnen mitgeteilt.
3. Schritt: Finanzhilfevereinbarung (Vertrag)
Auf Basis der Mittelanforderung wird mit der akkreditierten Einrichtung eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 15 Monaten und kann zum Zeitpunkt des Checkpoints auf 24 Monate verlängert werden. Ein Überlappen verschiedener Verträge ist möglich und schafft Flexibilität. Jede Mittelanforderung im Rahmen Ihrer Akkreditierung erhält eine eigene Projektnummer. Diese beginnt mit dem Antragsjahr der Mittelanforderung und erhält die Kennung KA121. Die Verwaltung Ihrer Mittelanforderung – inklusive des Budgets und der Teilnehmenden – führen Sie im Beneficiary Module (BM) durch.
4. Schritt: Durchführung der Aktivitäten
Im Zeitraum Ihrer Mittelanforderung führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Für jede Aktivität schließen Sie im Vorfeld eine Teilnehmenden- und eine Lernvereinbarung mit den Teilnehmenden ab. Alle Teilnehmenden können für die sprachliche Vorbereitung ihres Auslandsaufenthaltes die Online Language Support (OLS) Lernplattform nutzen. Nach Beendigung der Mobilitätsaktivität füllen die Teilnehmenden online einen Teilnehmendenbericht aus und bekommen ihre Lernergebnisse bescheinigt ( z. B. über den Europass Mobilität).
Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie umfassen unter anderem konkrete Verfahren im Projektmanagement wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen sowie die Weitergabe von Projektergebnissen.
5. Schritt: Berichterstattung zur Mittelanforderung
Nach Ablauf Ihrer Mittelanforderung erstellen Sie im BM einen Abschlussbericht zu dieser. Der Bericht enthält Informationen über Ihre Budgetausschöpfung, die durchgeführten Aktivitäten und das Feedback Ihrer Teilnehmenden. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich. Die Ergebnisse können anschließend in das Performanceprofil Ihrer Einrichtung einfließen. Ausführliche Informationen zur Past Performance können Sie den Allocation Rules entnehmen. Diese werden jedes Jahr mit dem neuen Aufruf veröffentlicht.
6. Schritt: Neue Mittelanforderung stellen
Um durchgängig Mobilitätsaktivitäten durchführen zu können, müssen Sie jährlich eine Mittelanforderung stellen. Beachten Sie die Antragsfristen. Die Durchführung der alten Mittelanforderung und die Beantragung der neue Mittelanforderung können sich überschneiden. Erfahrungsgemäß entwickeln akkreditierte Einrichtungen mit der Zeit ein Gefühl dafür, wie hoch die Nachfrage nach Fördergeldern innerhalb der eigenen Einrichtung ist, sodass die Planung der Höhe der benötigten Fördergelder und der Häufigkeit der Mittelanforderungen sich mittelfristig einpendelt.
7. Schritt: Berichterstattung zur Akkreditierung und Erasmus Plan Verlängerung
Neben den Abschlussberichten zu den jährlichen Mittelanforderungen müssen alle akkreditierten Einrichtungen Berichte über ihre Akkreditierung im Ganzen einreichen. Die Akkreditierungsberichte umfassen den Fortschrittsbericht zum Erasmus Plan sowie den Bericht über die Erasmus Qualitätsstandards. Alle akkreditierten Einrichtungen müssen diese Berichte innerhalb von fünf Jahren mindestes einmal verfassen.
Darüber hinaus müssen alle akkreditierten Einrichtungen ihren Erasmus Plan spätestens mit Ablauf seiner Laufzeit aktualisieren.