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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente zu den Prozessen, die zwischen Ihnen als akkreditierter Einrichtung und uns als zuständiger Nationaler Agentur von Relevanz sind:

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Begünstigte Einrichtungen von Mittelanforderungen des Antragsjahres 2023 können den Änderungsantrag noch bis spätestens 03.-16. Juni 2014 über das Beneficiary Module (BM) einreichen. Anschließend werden Sie bis spätestens Ende Juli 2024 ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung erhalten.

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Ihr Projekt endet nicht mit der Rückkehr der Teilnehmenden. Der transparente Abschluss Ihres akkreditieren Projekts ist ein wesentlicher Aspekt der Projektnachbereitung. Nach Abschluss Ihres Projektzeitraums haben Sie 60 Tage Zeit, um den Abschlussbericht zu Ihrem akkreditieren Projekt zu verfassen und einzureichen. Dies ist über das Beneficiary Module zu tun. Dort reichen Sie den Bericht zusammen mit der Ehrenwörtlichen Erklärung sowie ggf. vorhandene Belege für Kosten bei Stornierungen und Abbrüchen ein.

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Hinweis: Standardmäßig werden Sie aufgefordert, den Akkreditierungsbericht zu verfassen, sobald die Laufzeit Ihres Erasmus Plans endet. Nur in Ausnahmefällen ist ein außerplanmäßiges Update möglich, z. B. wenn sich Ihre Einrichtung einer grundlegenden Änderung unterzieht wie einer Umfirmierung. Sollten Sie im Laufe Ihrer Akkreditierung das Gefühl haben, dass nicht mehr alle Ziele ideal zu Ihnen passen und/oder sich neue Themen auf Ihre Agenda geschoben haben, dann ist es nicht zwingend notwendig, zeitnah ein Erasmus Plan Update vorzunehmen. Derlei Entwicklungen sollten Sie hingegen genau beobachten und für sich dokumentieren. Beim nächsten planmäßigen Erasmus Plan Update können diese Entwicklungen dann in Ihre Ziele mit einfließen.

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nameAnsichtsexemplar Akkreditierungsbericht Erwachsenenbildung KA120.pdf