Kommt es zu Änderungen in bewilligten Projekten, besteht Handlungsbedarf. Hier erfahren Sie, was in welchen Fällen zu tun ist.
...
Für kleinere Partnerschaften aus den Antragsrunden bis 2023 gilt:
Verändert sich die Aufteilung des Budgets zwischen den bewilligten Aktivitäten, muss keine Vertragsergänzung erstellt werden. Über die Verschiebung und die Gründe sollten Sie im Abschlussbericht ausführlich berichten. Die Veränderung wird im Zuge der Prüfung des Abschlussberichts bewertet.
Für kleinere Partnerschaften aus der Antragsrunden 2024 gilt:
Verändert sich die Aufteilung des Budgets zwischen den bewilligten Aktivitäten und ist damit eine substantielle inhaltliche Änderung verbunden, muss eine Vertragsergänzung beantragt werden. Eine Änderung ist möglich, wenn die Aktivitäten noch nicht abgeschlossen sind. Nutzen Sie dafür das Dokument “Budgettabelle”. Auch diese Änderungen sollten im Abschlussbericht nachvollziehbar dargestellt werden.
Für Kooperationspartnerschaften bis 2023 gilt:
Verändert sich die Aufteilung des Budgets zwischen den bewilligten Aktivitäten innerhalb eines Work packages, muss keine Vertragsergänzung erstellt werden. Über die Verschiebung und die Gründe sollte im Abschlussbericht ausführlich berichtet werden. Die Veränderung wird im Zuge der Prüfung des Abschlussberichts bewertet.
Mittelverschiebungen zwischen Work packages müssen bei der Nationalen Agentur beantragt und mit einer Vertragsergänzung formalisiert werden, solange die Work packages noch nicht abgeschlossen sind. Nutzen Sie dafür das Dokument “Budgettabelle”. Auch diese Änderungen sollten im Abschlussbericht nachvollziehbar dargestellt werden.
...