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Die NA beim BIBB überweist die Zuschüsse auf das im Vertrag angegebene Konto der koordinierenden Einrichtung. Die erste Rate wird ausgezahlt, sobald der Vertrag rechtswirksam geworden ist.

Bei einer Projektdauer bis zu 24 Monaten werden in der Regel 80% des bewilligten Zuschusses bei Projektbeginn ausgezahlt.

Bei einer Projektdauer über 24 Monaten erfolgt die Vorauszahlung in der Regel in zwei Schritten:

  • Eine erste Vorauszahlung erfolgt bei Projektbeginn.

  • Die zweite Auszahlung ist von einem Bericht während der Durchführung abhängig und erfolgt in der Regel in der zweiten Hälfte der Projektlaufzeit.

Mehr zu Berichten: 5. Berichte während der Durchführung

Im Zuge von Bonitätsprüfungen können abweichende Entscheidungen zu Vorauszahlungen getroffen worden sein. Die Regelungen für das einzelne Projekt sowie Zeitpunkte und Höhe der Auszahlungen sind in der Finanzhilfevereinbarung festlegt.

Nach der Bewertung des Abschlussberichts erstellt die Nationale Agentur die Festsetzung, die die letzte Rate beinhaltet. Die Höhe hängt auch vom Bewertungsergebnis und damit von der Qualität der Umsetzung des Projekts ab. Die letzte Zuschussrate wird nach der Festsetzung ausgezahlt.

 

Die koordinierende Einrichtung leitet die Zuschussanteile für die Partnereinrichtungen zeitnah an diese weiter.

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Der Zuschuss darf nur für die bewilligten Aktivitäten verwendet werden.