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5. Berichte während der Durchführung
Die Regelungen zu Berichten während der Durchführung sind in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Dort steht im “Datenblatt” für das jeweilige Projekt, ob und zu welchem Zeitpunkt während der Durchführung berichtet werden muss.
Jeder der unten aufgeführten Berichte muss spätestens 30 Tage nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums eingereicht werden.
Zwischen den Antragsrunden kann es Unterschiede geben.
Projekte aus der Antragsrunde 2025
Bei Projekten des Typs kleinere Partnerschaften (KA210) ist kein Zwischenbericht erforderlich.
Für Kooperationsprojekte (KA220) mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten ist zur Hälfte der Laufzeit ein Fortschrittsbericht (englisch: progress report) über den Stand der Umsetzung vorgeschrieben.
Für Kooperationsprojekte mit einer Laufzeit über 24 Monate sind zwei Berichte vorgeschrieben:
ein Fortschrittsbericht (englisch: progress report) über den Stand der Umsetzung nach den ersten 9 Monaten der Projektlaufzeit
ein weiterer Zwischenbericht (englisch: periodic report), der über den Stand der Umsetzung nach der Hälfte der Projektlaufzeit Auskunft gibt und an den die zweite Vorauszahlung geknüpft ist. Die Frist für das jeweilige Projekt steht im Anhang „Datenblatt“ der Finanzhilfevereinbarung.
Projekte aus der Antragsrunde 2024
Für Projekte mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten ist in der Regel kein Bericht während der Durchführung erforderlich.
Für Projekte mit einer Laufzeit über 24 Monate sind zwei Berichte vorgeschrieben:
ein Fortschrittsbericht (englisch: progress report) über den Stand der Umsetzung nach den ersten 9 Monaten der Projektlaufzeit
ein weiterer Zwischenbericht (englisch: periodic report), der über den Berichtszeitraum “Projektlaufzeitende minus 9 Monate” Auskunft gibt und an den die zweite Vorauszahlung geknüpft ist. Die Frist für das jeweilige Projekt steht im Anhang „Datenblatt“ der Finanzhilfevereinbarung.
Projekte aus der Antragsrunde 2023
Für Projekte mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten ist in der Regel kein Bericht während der Durchführung erforderlich.
Für Projekte mit einer Laufzeit über 24 Monate sind zwei Berichte vorgeschrieben:
ein Fortschrittsbericht (englisch: progress report) über den Stand der Umsetzung nach den ersten 9 Monaten der Projektlaufzeit
ein weiterer Zwischenbericht (englisch: periodic report), der über den Stand der Umsetzung nach der Hälfte der Projektlaufzeit Auskunft gibt und an den die zweite Vorauszahlung geknüpft ist. Die Frist für das jeweilige Projekt steht im Anhang „Datenblatt“ der Finanzhilfevereinbarung.
Erstellung der Berichte
Die Berichte werden im Beneficiary Module, dem EU-Tool für die Durchführung von Erasmus+-Projekten, erstellt. Den Link zum Beneficiary Module und zu einer Anleitung finden Sie unter dem Gliederungspunkt EU-Tools & Links KA2 Beneficiary Module (BM) .
Ansichtsexemplar Zwischenbericht (Beispiel)
Unabhängig von den vertraglich vorgesehenen Berichten kann die NA beim BIBB im Zuge ihres Monitorings auf einzelne Projekte zukommen, um Informationen zum Stand der Umsetzung zu erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Oktober 2025 die Anmeldung im Beneficiary Module (BM) nur noch mit einer sog. Zwei-Faktor-Authentisierung möglich sein wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Informationsseite!