Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente zu den Prozessen, die zwischen Ihnen als akkreditierter Einrichtung und uns als zuständiger Nationaler Agentur von Relevanz sind:
Inhalt |
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Finanzhilfevereinbarung (Vertrag)
Nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit uns eine Finanzhilfevereinbarung ab. Dies ist ein Vertrag zwischen Ihrer Einrichtung und der NA beim BIBB. Darin sind detaillierte Regelungen zur Durchführung beschrieben und die bewilligten Zuschüsse aufgeschlüsselt. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage der beantragten Auslandsaufenthalte bestimmt. Gibt es Änderungen bezogen auf die Anzahl der Teilnehmenden oder der Aufenthalte, fällt der Zuschuss bei der Abrechnung gegebenenfalls geringer aus. Der Vertrag mit seinen Anlagen wird Ihnen nach der Förderzusage per E-Mail zugestellt.
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Hier finden Sie Ansichtsexemplare der Finanzhilfevereinbarung:
Antragsjahr 2024
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name | Finanzhilfevereinbarung Datenblatt Signaturen KA1 2024.pdf |
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name | Anhang V Besondere Vorschriften KA1 2024.pdf |
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Ältere Versionen
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name | Finanzhilfevereinbarung Datenblatt KA1 2023.pdf |
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name | Finanzhilfevereinbarung Bedingungen KA1 2023.pdf |
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name | Anhang II Bestimmungen foerderfähige Kosten KA1 2023.pdf |
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name | Anhang III Geltende Sätze KA1 2023.pdf |
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name | Anhang IV Beitrittsformular KA1 2023.DOCX |
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name | Anhang V Besondere Vorschriften KA1 2023.pdf |
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Unterlagen für Konsortien: View file |
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name | Muster Finanzhilfevereinbarung (deutsch).pdf |
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name | Anhang I der Finanzhiflevereinbarung (englisch) .pdf |
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name | Anhang III der Finanzhilfevereinebarung (deutsch) .pdf |
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name | Vorlage _Addendum virtuelle Aktivitäten_.docx |
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name | Vorlage_Mandate_2022_EN.doc |
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Unterlagen für Einrichtungen mit Einzelakkreditierung: View file |
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name | Anhang I der Finanzhiflevereinbarung (englisch) .pdf |
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name | Anhang III der Finanzhilfevereinebarung (deutsch) .pdf |
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name | Vorlage _Addendum virtuelle Aktivitäten_.docx |
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Änderungsantrag zum Zeitpunkt des Checkpoints
Die Praxis zeigt, dass sich zwischen Beantragung und Abschluss einer Mittelanforderung Änderungen ergeben können. Im Rahmen des sogenannten Checkpoints können akkreditierte Einrichtungen - für ihre laufende Mittelanforderung - einen Antrag auf Vertragsänderung stellen. Diesen Änderungswunsch können Sie einmalig nach 12 Monaten Laufzeit bei der Nationalen Agentur beantragen während einer vierwöchigen Frist. Geändert werden kann die Laufzeit Ihrer Mittelanforderung von 15 auf 24 Monate, sowie eine Aufstockung oder Reduzierung der Fördermittel.
Begünstigte Einrichtungen von Mittelanforderungen des Antragsjahres 2023 können den Änderungsantrag noch bis spätestens 03.-16. Juni 2014 über das Beneficiary Module (BM) einreichen. Anschließend werden Sie bis spätestens Ende Juli 2024 ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung erhalten.
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name | Anleitung Änderungsantrag KA121.pdf |
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name | Anhang IV Beitrittsformular KA1 2024.DOCX |
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name | Anhang IV Beitrittsformular KA1 2023.DOCX |
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Abschlussbericht (der Mittelanforderung) verfassen und einreichen
Ihr Projekt endet nicht mit der Rückkehr der Teilnehmenden. Der transparente Abschluss Ihres akkreditieren Projekts ist ein wesentlicher Aspekt der Projektnachbereitung. Nach Abschluss Ihres Projektzeitraums haben Sie 60 Tage Zeit, um den Abschlussbericht zu Ihrem akkreditieren Projekt zu verfassen und einzureichen. Dies ist über das Beneficiary Module zu tun. Dort reichen Sie den Bericht zusammen mit der Ehrenwörtlichen Erklärung sowie ggf. vorhandene Belege für Kosten bei Stornierungen und Abbrüchen ein.
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Der Abschlussbericht wird elektronisch eingereicht. Die einzelnen Schritte finden Sie in der Anleitungzum Beneficiary Module beschrieben.
Dokumentezum Abschlussbericht
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name | Ansichtsexemplar Projektabschlussbericht KA121.pdf |
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Es handelt sich um ein Ansichtsexemplar aus der Berufsbildung. Die Fragen unterscheiden sich jedoch nicht von denen in der Erwachsenenbildung. Beachten Sie, dass das Ansichtsexemplar aus dem Antragsjahr 2021 stammt. Die Berichte können pro Antragsjahr leicht variieren.
Akkreditierungsbericht verfassen und einreichen
Alle akkreditierten Einrichtungen müssen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal auf Ebene der Akkreditierung Bericht erstatten und ihren Erasmus Plan nach dessen Ablauf aktualisieren.
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