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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen und Dokumente zu den Prozessen, die zwischen Ihnen als akkreditierter Einrichtung und uns als zuständiger Nationaler Agentur von Relevanz sind:

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Begünstigte Einrichtungen von Mittelanforderungen des Antragsjahres 2023 können den Änderungsantrag vom 03.-16. Juni 2024 über das Beneficiary Module (BM) einreichen. Anschließend werden Sie bis spätestens Ende Juli 2024 ein Addendum zur Finanzhilfevereinbarung erhalten.

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Ihr Projekt endet nicht mit der Rückkehr der Teilnehmenden. Der transparente Abschluss Ihres akkreditieren Projekts ist ein wesentlicher Aspekt der Projektnachbereitung. Nach Abschluss Ihres Projektzeitraums haben Sie 60 Tage Zeit, um den Abschlussbericht zu Ihrem akkreditieren Projekt zu verfassen und einzureichen. Bitte nutzen Sie hierfür das Beneficiary Module. Dort reichen Sie den Bericht zusammen mit der Verbindlichen Nationalen Anlage, der Ehrenwörtlichen Erklärung sowie ggf. vorhandene Belege für Kosten bei Stornierungen und Abbrüchen ein.

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Der Akkreditierungsbericht besteht aus drei Teilen und wird im Beneficiary Module verfasst und eingereicht. Die NA beim BIBB kann alle Teile gemeinsam oder einzelne Teile von den akkreditierten Einrichtungen anfordern. Die drei Teile sind:

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