Zum Ende des Banners springen
Zum Anfang des Banners springen

KA122 VET: Kurzzeitprojekte

Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 17 Nächste Version anzeigen »

Sie haben erfolgreich ein Kurzzeitprojekt in der Berufsbildung beantragt? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es weitergeht und wie Sie im Rahmen Ihres Projektes Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten durchführen können. Wir empfehlen Ihnen, sich auf dieser Seite zuerst einen Überblick über den Ablauf eines Kurzzeitprojektes und der einzelnen Mobilitätsaktivitäten zu verschaffen.

Dokumente und detaillierte Informationen

Wenn Sie mit diesen Abläufen bereits vertraut sind, finden Sie in den folgenden Kapiteln alle notwendigen Dokumente sowie hilfreiche Informationen, die Sie für die Umsetzung Ihres Kurzzeitprojektes benötigen.

Da alle Dokumente in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt werden, ist es zwingend notwendig, dass Sie stets die Unterlagen der jeweiligen Antragsrunde verwenden.

Hinweise zum Kurzzeitprojekt:

Für den vereinfachten Zugang mittels Kurzzeitprojekt sind spezifische Beschränkungen formuliert:

  • In jedem Kurzzeitprojekt können max. 30 Aktivitäten durchgeführt werden.

  • Die Laufzeit des Kurzzeitprojektes beträgt 6 bis max. 18 Monate.

  • Es dürfen bis zu 3 Kurzzeitprojekte in 5 Jahren beantragt werden.

  • Wenn Sie bereits im Erasmus+-Programm akkreditiert sind, können Sie kein Kurzzeitprojekt durchführen.

Es kann in einem Jahr zwei Antragsrunden für Kurzzeitprojekte geben, eine potentielle zweite Antragsrunde wird frühzeitig von der NA beim BIBB kommuniziert. Eine Einrichtung kann aber nur eine Förderzusage pro Jahr erhalten. 

Auslandsaufenthalte sind für junge Menschen in der Berufsbildung die ideale Möglichkeit, Kompetenzen und Fähigkeiten für die internationale Arbeitswelt zu erlangen, aber auch Lehrkräfte sowie Ausbilderinnen und Ausbilder können sich international weiterbilden und so neue Eindrücke in der Berufsbildung gewinnen. Kurzzeitprojekte geben hierbei die Möglichkeit, Erasmus+ kennenzulernen und erste Projektideen umzusetzen. Der Zugang ist vereinfacht und gerade für unerfahrene Einrichtungen konzipiert.

Alle relevanten Merkmale der Kurzzeitprojekte in der Berufsbildung finden Sie auch in unserem Factsheet zusammengefasst .

Wer darf ein Kurzzeitprojekt in Erasmus+ durchführen?

Alle antragsberechtigten Einrichtungen können ein Kurzzeitprojekt beantragen. Akkreditierte Einrichtungen sind von einer Antragstellung bei den Kurzzeitprojekten ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie für die Beantragung und Durchführung von Aktivitäten .

 

Wie funktioniert ein Kurzzeitprojekt?

(Haken) 1. Schritt: Antrag auf ein Kurzzeitprojekt - erledigt
Sie haben einen Antrag auf ein Kurzzeitprojekt gestellt und dieser wurde bewilligt. Mit der Förderzusage haben Sie eine Projektnummer erhalten. Diese beginnt mit dem Antragsjahr des Kurzzeitprojektes und erhält die Kennung KA122.

2. Schritt: Vertrag
Nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit uns einen Vertrag (Link auf Finanzhilfevereinbarung) ab. Die Verwaltung Ihres Projektes – inklusive des Budgets und der Teilnehmenden – führen Sie im  Beneficiary Module (BM) (Link auf Beneficiary Module) durch.

3. Schritt: Durchführung der Aktivitäten
Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Für jede Aktivität schließen Sie im Vorfeld eine Teilnehmenden- (Link auf Teilnehmendenvereinbarung) und eine Lernvereinbarung (Link auf Lernvereinbarung) mit den Teilnehmenden ab. Alle Teilnehmenden können für die sprachliche Vorbereitung ihres Auslandsaufenthaltes die Online Language Support (OLS) Lernplattform (Link auf Online Language Support (OLS)) nutzen. Nach Beendigung der Mobilitätsaktivität füllen die Teilnehmenden online einen Teilnehmendenbericht (Link auf Teilnehmendenbericht) aus und haben die Möglichkeit, ihre Lernergebnisse über den Europass Mobilität (Link auf Europass) (Die Bescheinigung ist ja Pflicht, die Nutzung des Europasses als Art der Bescheinigung ist freiwillig. Vielleicht muss man das noch deutlicher auseinanderdröseln (ich werde z. b. immer wieder gefragt, ob man den Aufenthalt denn überhaupt nachweisen muss…)) bescheinigt zu bekommen.

Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards (Verlinkung des pdfs zu Qualitätsstandards?) eingehalten werden. Sie umfassen konkrete Verfahren im Projektmanagement wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen, Weitergabe von Projektergebnissen (Link auf Verbreitung Ihrer Aktivitäten?) usw.

 

4.Schritt: Berichterstattung

Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im BM einen Abschlussbericht (Link auf Abschlussbericht verfassen und einreichen). Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich.

  • Keine Stichwörter