1) Antragstellung Mittelanforderung

Antragstellung Mittelanforderung

Akkreditierte Einrichtungen haben die Möglichkeit, jährlich im Rahmen der Mittelanforderung Fördergelder abzurufen, um damit Mobilitätsaktivitäten umzusetzen. Über die Höhe der abgerufenen Gelder wird eine Finanzhilfevereinbarung zwischen Ihnen und der NA beim BIBB geschlossen. Die Mittelanforderung erfolgt stets zu Beginn eines Jahres, der Vertrag beginnt jeweils am 01. Juni eines Jahres und hat zunächst eine Laufzeit von 15 Monaten.

Nähere Informationen zur nächsten Mittelanforderung folgen, sobald der Programmaufruf der EU zur Verfügung steht.

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