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2. Schritt: Finanzhilfevereinbarung (Vertrag)
Nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit uns eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) ab. Die Verwaltung Ihres Projektes – inklusive des Budgets und der Teilnehmenden – führen Sie im Beneficiary Module (BM) durch.

3. Schritt: Durchführung der Aktivitäten
Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Für jede Aktivität schließen Sie im Vorfeld eine Teilnehmenden- und eine Lernvereinbarung mit den Teilnehmenden ab. Alle Teilnehmenden können für die sprachliche Vorbereitung ihres Auslandsaufenthaltes die Online Language Support (OLS) Lernplattform nutzen. Nach Beendigung der Mobilitätsaktivität füllen die Teilnehmenden online einen Teilnehmendenbericht aus und bekommen ihre Lernergebnisse bescheinigt ( z. B. über den Europass Mobilität).

Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie umfassen unter anderem konkrete Verfahren im Projektmanagement wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen sowie die Weitergabe von Projektergebnissen.

 

4. Schritt: Berichterstattung

Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im BM einen Abschlussbericht. Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich.