Kurzzeitprojekte (KA 122 ADU)

Sie haben erfolgreich ein Kurzzeitprojekt in der Erwachsenenbildung beantragt? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie es weitergeht und wie Sie im Rahmen Ihres Projektes Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten durchführen können. Wir empfehlen Ihnen, sich auf dieser Seite zuerst einen Überblick über den Ablauf eines Kurzzeitprojektes und der einzelnen Mobilitätsaktivitäten zu verschaffen.

Dokumente und detaillierte Informationen

Wenn Sie mit diesen Abläufen bereits vertraut sind, finden Sie in den folgenden Kapiteln alle notwendigen Dokumente sowie hilfreiche Informationen, die Sie für die Umsetzung Ihres Kurzzeitprojektes benötigen.

Da alle Dokumente in jeder Antragsrunde neu zur Verfügung gestellt werden, ist es zwingend notwendig, dass Sie stets die Unterlagen der jeweiligen Antragsrunde verwenden.

 

 

Wie funktioniert ein Kurzzeitprojekt?

1. Schritt: Antrag auf ein Kurzzeitprojekt - erledigt
Sie haben einen Antrag auf ein Kurzzeitprojekt gestellt und dieser wurde bewilligt. Mit der Förderzusage haben Sie eine Projektnummer erhalten. Diese beginnt mit dem Antragsjahr des Kurzzeitprojektes und erhält die Kennung KA122.

 

2. Schritt: Finanzhilfevereinbarung (Vertrag)
Nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben, schließen Sie mit uns eine Finanzhilfevereinbarung (Vertrag) ab. Die Verwaltung Ihres Projektes – inklusive des Budgets und der Teilnehmenden – führen Sie im Beneficiary Module (BM) durch.

 

3. Schritt: Durchführung der Aktivitäten
Im Zeitraum Ihres Kurzzeitprojektes führen Sie im Rahmen des bewilligten Budgets Mobilitätsaktivitäten durch. Für jede Aktivität schließen Sie im Vorfeld eine Teilnehmenden- und eine Lernvereinbarung mit den Teilnehmenden ab. Alle Teilnehmenden können für die sprachliche Vorbereitung ihres Auslandsaufenthaltes die Online Language Support (OLS) Lernplattform nutzen. Nach Beendigung der Mobilitätsaktivität füllen die Teilnehmenden online einen Teilnehmendenbericht aus und bekommen ihre Lernergebnisse bescheinigt ( z. B. über den Europass Mobilität).

Bei der Durchführung aller geförderten Aktivitäten müssen die Erasmus-Qualitätsstandards eingehalten werden. Sie umfassen unter anderem konkrete Verfahren im Projektmanagement wie Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmenden, Festlegung, Bewertung und Anerkennung von Lernergebnissen sowie die Weitergabe von Projektergebnissen.

 

4. Schritt: Berichterstattung

Nach Ablauf Ihres Kurzzeitprojekts erstellen Sie im BM einen Abschlussbericht. Der Bericht enthält Informationen über den Aufenthalt der Teilnehmenden, die Finanzen und die inhaltliche Umsetzung. Die NA beim BIBB prüft diesen Bericht finanziell und inhaltlich.