6) Pool-Projekte
Mit EU-Stipendien für Einzelpersonen individuelle Mobilität ermöglichen
Möchten Lernende während ihrer Ausbildung ins Ausland gehen, können sie an einem von ihrer Ausbildungseinrichtung organisierten Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Doch welche Möglichkeit bietet sich Interessierten, deren Einrichtung selbst keine Erasmus+-Förderung beantragen? Auf dieser Seite stellen wir Ihnen vor, wie individuelle Mobilität durch sogenannte Pool-Projekte (Projekte, auf die man sich als Einzelperson/Azubi bewerben kann) möglich wird – ein System, das sich in der Aktion Erasmus+ Mobilität in der Berufsbildung in Deutschland mittlerweile fest etabliert hat.
Manche Berufsbildungseinrichtungen halten einen Pool von Erasmus+-Stipendien für individuelle Lernmöglichkeiten von Interessierten bereit, die zum beruflichen Lernen ins europäische Ausland gehen möchten. Diese Projekte werden bundesweit über den Stipendienfinder auf dem Portal für Azubis MeinAuslandspraktikum zugänglich gemacht. Sie eröffnen Einzelpersonen die Möglichkeit, am Programm Erasmus+ teilzunehmen und eine Förderung aus EU-Mitteln zu erhalten. Die Bewerbung erfolgt über die Einrichtung, die das Pool-Projekt zur Förderung individueller Mobilität durchführt.
Einzelpersonen Erasmus+ Förderung ermöglichen (Pool-Plätze anbieten)
In Deutschland sind Projekte zur Förderung individueller Mobilität über die Jahre mit der Bezeichnung Pool-Projekte zu einem festen Bestandteil des Programms Erasmus+ im Bereich der Berufsbildung geworden. Wenn Sie mit Ihren Aktivitäten Einzelpersonen individuelle Mobilität ermöglichen und Teilnahmeplätze gerne bundesweit als Pool ausschreiben möchten, sollten Sie bei der Mittelanforderung Folgendes beachten:
Sie können entweder alle oder auch nur einen Teil der Teilnahmeplätze als Pool bundesweit für Interessierte ausschreiben.
Wenn möglich, sollten Sie bereits in Ihrem Antrag für Akkreditierung beschreiben, wie und welche Aktivitäten Sie als Pool-Plätze anbieten wollen.
Mit der Ausschreibung von Pool-Plätzen verpflichten Sie sich, die Qualitätsstandards für das Management von Pool-Plätzen einzuhalten: .
Zielgruppe und Schwerpunkte: Die Aktivitäten zur Förderung individueller Mobilität wenden sich ausschließlich an Lernende, nicht an Bildungspersonal. Einrichtungen können für diese Pool-Plätze Schwerpunkte setzen, z. B. auf bestimmte Fachbereiche, Zeitpunkt (während oder nach der Ausbildung), Ausbildungsform (dual, schulisch). Dabei muss die bundesweite Zugänglichkeit uneingeschränkt gelten.
Ausschreibung: Wenn Ihr Pool-Projekt bewilligt wurde, wird dieses in unserem Stipendienfinder auf dem Portal MeinAuslandspraktikum, unserem Internetangebot speziell für Auszubildende, veröffentlicht. Interessierte können dort nach Einrichtungen suchen, bei denen sie sich für ein Auslandspraktikum bewerben können.
Die Bewerbung von Lernenden um eine Förderung erfolgt bei Ihrer Einrichtung. Sie steuern Information, Auswahl und Durchführung des Lernaufenthaltes.
Nationale Kofinanzierung von Pool-Projekten: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt nationale Mittel für den Personalbedarf bei Einrichtungen bereit, die mindestens 100 Auszubildenden Lernaufenthalte im Ausland im Rahmen von Pool-Projekten ermöglichen.
Nationale Kofinanzierung für Pool-Projekte durch das BMBF
Einrichtungen, die im Rahmen ihrer Mittelanforderung Teilnahmeplätze als Pool für einzelne Lernende anbieten möchten, tragen dazu bei, dass auch betriebliche Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen einfachen Zugang zur Förderung individueller Mobilität haben.
Um dies zu unterstützen, stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2016 nationale Mittel für den Personalbedarf bei Einrichtungen bereit, die vielen Auszubildenden Lernaufenthalte im Ausland ermöglichen. Um diese Kofinanzierung können sich nicht-schulische Einrichtungen bewerben, die in ihrem Mobilitätsprojekt mindestens 100 Plätze an Einzelbewerberinnen und -bewerber aus einer dualen Berufsausbildung oder bundeseinheitlich geregelten Gesundheitsberufen vergeben. Der Antrag wird zusammen mit der Mittelanforderung eingereicht. Die Kofinanzierung erfolgt in Form einer Zuwendung.
Die gesamte Kofinanzierung muss erst dann zurückgezahlt werden, wenn die Mindestanzahl von 100 Plätzen um mehr als 20 % unterschritten wird.
Voraussetzungen
Die Qualitätsstandards für das Management von Pool-Projekten werden berücksichtigt.
Das Angebot wird bundesweit ausgeschrieben.
Die Beantragung der Kofinanzierung ist nur im Zusammenhang mit der Mittelanforderung zur jeweiligen Antragsfrist möglich.
Übergeordnete Dokumente
Antragsrunde 2024
Ältere Versionen