1. Vertrag abschließen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Vertrag und seinen Bestandteilen.

Alle Einrichtungen, die einen Antrag gestellt haben, werden per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlprozesses benachrichtigt.

Für bewilligte Projekte schließt die NA beim BIBB mit der koordinierenden Einrichtung einen Vertrag über die gesamte Zuschusshöhe ab. Diese „Finanzhilfevereinbarung“ ist die rechtskräftige Bewilligung und beinhaltet detaillierte Regelungen zur Durchführung, zu Berichtsfristen und zu Zahlungsmodalitäten. Sie beinhaltet darüber hinaus eine Auflistung der beteiligten Einrichtungen und eine Aufschlüsselung des Gesamtzuschusses.

Die Form und einzelne Regelungen in der Finanzhilfevereinbarung können sich von Antragsrunde zu Antragsrunde unterscheiden.

Muster Finanzhilfevereinbarung (engl. und dt.)

Ein englischsprachiges Muster einer Finanzhilfevereinbarung kann für Ihre Abstimmung mit Partnereinrichtungen hilfreich sein. Die Vereinbarung für das bewilligte Projekt wird in deutscher Sprache erstellt, auf das Projekt hin angepasst und dann der koordinierenden Einrichtung zur Unterschrift zugesandt.

Anlagen zur Finanzhilfevereinbarung 2021 und 2022

Die folgenden Anlagen gehören bis 2022 als separate Anlagen zur Finanzhilfevereinbarung. Ab 2023 sind sie integrierter Bestandteil des Vertragsdokuments. 

Musterdokumente (Templates), die von der Europäischen Kommission für das Programm veröffentlicht werden, finden Sie auf der Erasmus+-Seite der EU: https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines.

Vereinbarung zwischen Partnereinrichtungen

Viele Einrichtungen machen gute Erfahrungen damit, Vereinbarungen untereinander schriftlich festzuhalten, zum Beispiel in Bezug auf Aufgaben, Meilensteine, Weiterleitung von Zuschussanteilen oder hinsichtlich der Nachweise, die die koordinierende Einrichtung von ihren Partnereinrichtungen erhalten soll.

Eine Vorlage gibt es dafür nicht, denn Inhalt und Form solcher Vereinbarungen sind stets projektspezifisch.