1) Antragstellung Mittelanforderung

Akkreditierte Einrichtungen haben die Möglichkeit, jährlich im Rahmen der Mittelanforderung Fördergelder abzurufen, um damit Mobilitätsaktivitäten umzusetzen. Über die Höhe der abgerufenen Gelder wird eine Finanzhilfevereinbarung zwischen Ihnen und der NA beim BIBB geschlossen. Die Mittelanforderung erfolgt stets zu Beginn eines Jahres.

Eckpunkte der Mittelanforderung

Aktivitäten

Die akkreditierten Einrichtungen beantragen lediglich Aktivitäten, keine finanziellen Mittel. Die NA beim BIBB kalkuliert das erforderliche Budget, um die beantragten Aktivitäten umzusetzen. Dies erfolgt auf der Grundlage der aktuelle Fördersätze und den Erfahrungswerten vorangegangener Jahre. Konkrete Zuschüsse werden lediglich für die Bereiche „Inklusionsmittel“ und „Außergewöhnliche Kosten“ beantragt, da diese sich nicht standardisiert abschätzen lassen.

Jährlichkeit und Laufzeit

Die Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung beträgt 15 Monate. Die akkreditierten Einrichtungen reichen daher jährlich ihre Mittelanforderung ein. Der Umfang der beantragten Aktivitäten sollte dem Umfang der Aktivitäten entsprechen, die in den ersten 12 Monaten der Laufzeit der Finanzhilfevereinbarung begonnen werden. Nach 12 Monaten ist eine Mittelumverteilung im Rahmen der sogenannten “Checkpoints” vorgesehen. Akkreditierte Einrichtungen, die nicht alle bewilligten Aktivitäten durchführen, werden ihre Finanzhilfevereinbarung in begründeten Ausnahmefällen abstocken können und Einrichtungen, die mehr Aktivitäten als geplant durchführen können, werden – bei Verfügbarkeit von Mitteln – ihre Finanzhilfevereinbarung aufstocken können. Unter bestimmten Bedingungen kann dann die Laufzeit der Verträge auf 24 Monate verlängert werden.

Past Performance

Qualität zahlt sich aus. Sowohl das finanzielle Management als auch die Qualität der von den akkreditierten Einrichtungen durchgeführten Auslandsaufenthalte werden erfasst und dokumentiert. Damit baut sich im Laufe der Zeit das Performance Profil der Einrichtung auf, das zusammen mit dem Organisationsprofil aus dem Akkreditierungsantrag das Erasmus Profil der Einrichtung ergibt. Die Past Performance wird zukünftig von der NA beim BIBB hinzugezogen, um über die Verteilung von Mitteln und das Monitoring der Einrichtungen zu entscheiden.

Von der Mittelanforderung zum vertraglichen Budget

Das im Rahmen der Akkreditierung zur Verfügung stehende Budget, die Schritte der Mittelbindung und die Kriterien der Verteilung des Budgets auf alle akkreditierten Einrichtungen sind in dem Dokument “Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung” dargestellt. 

Die vorgesehenen Schritte der Mittelbindung werden hier im Überblick dargestellt.  

Veranschlagtes Budget

Aus den Angaben der Mittelanforderung berechnet die NA beim BIBB das veranschlagte Budget. Die Kalkulation des Budgets für die standardisierten Aktivitäten erfolgt auf der Grundlage der Fördersätze 2025 und den Erfahrungswerten vorangegangener Jahre. Hinzu addiert werden die beantragten Inklusionsmittel und Außergewöhnlichen Kosten. Die Inklusionsmittel und Außergewöhnlichen Kosten sind prioritär für die Erreichung der Ziele des Programms. Sie werden daher – wenn sie von der NA beim BIBB anerkannt sind - im weiteren Verlauf nicht auf den maximalen Zuschuss angerechnet und in vollem Umfang bewilligt.

Maximaler Zuschuss

Der maximale Zuschuss beträgt 4 Prozent des für akkreditierte Einrichtungen verfügbaren Betrags. Dies entspricht in 2024 voraussichtlich gut 2,17 Mio. Euro. 

Vertragliches Budget

Es gibt zwei Szenarien zur Berechnung des vertraglichen Budgets: 

  1. Ausreichendes Budget
    Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets nicht größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so entspricht das vertragliche Budget dem veranschlagten Budget. 

  2. Überzeichnetes Budget
    Wenn die Summe aller veranschlagten Budgets größer ist als das für alle akkreditierte Einrichtungen verfügbare Budget, so erfolgt die Zuteilung der verfügbaren Mittel in zwei Phasen. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt: Basisförderung, finanzielle Performance, Qualität und politische Priorität. Die Gewichtung dieser Aspekte und der genaue Prozess der erforderlichen Kürzung werden in dem Dokument „Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen unter Erasmus+ Leitaktion 1“ im Detail dargestellt. Das vertragliche Budget ergibt sich in dem Fall durch die Addition des ungekürzten Budgets für die von der NA beim BIBB anerkannten Inklusionsmittel, den Außergewöhnlichen Kosten und dem gekürzten Budget für die Umsetzung der beantragten Aktivitäten. 

 

Formale Schritte zur Mittelanforderung

Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen des Programms sind in folgenden Dokumenten beschrieben. Auch Einrichtungen, die bereits Erfahrungen mit dem Antragsverfahren haben, empfehlen wir, sich hier über mögliche Neuerungen zu informieren.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats setzt den politischen Rahmen für die Programmgeneration 2021-2027.

Der Aufruf (Call) ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht. Der Aufruf erfolgt jährlich.

Im Programmleitfaden (Programm Guide) finden Sie grundlegende bildungsbereichsspezifische Informationen wie Teilnahme- und Finanzierungsbedingungen.

Dokumente zu den Rahmenbedingungen

Regeln der Mittelbindung für akkreditierte Einrichtungen in der Berufsbildung 2025 - folgt demnächst

Weitere nützliche Informationen

Entfernungsrechner (Distance Calculator)

Antragsfrist und Zeitplan

Einreichungsfrist: 19. Februar 2025, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit) .

Durchführungszeitraum: Beginn der Mittelanforderung ist der 01.06.2025 für 15 Monate. Eine Verlängerung auf 24 Monaten ist nach 12 Monaten möglich.

Antragsunterlagen

Das Antragsformular für die Mittelanforderung finden Sie im Online-Portal der EU-Kommission.

Verwenden Sie für die Mittelanforderung im Bereich der Berufsbildung bitte das Antragsformular mit der Kennung KA121-VET. 

Bitte beachten Sie, dass nur übermittelte Anträge auch bearbeitet werden können und kalkulieren Sie bitte ausreichend Puffer für Unwägbarkeiten in letzter Minute ein!

 

Beschwerdemanagement

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der NA beim BIBB bei der Evaluierung Ihres Antrags oder Ihres Projektes Beschwerde einzulegen. Die Art der Beschwerde und das Verfahren hierzu werden Ihnen in der jeweiligen Mitteilung über die Entscheidung der Nationalen Agentur erläutert.