Wann wird der Restbetrag des bewilligten Zuschusses ausgezahlt?

Die erste Rate zu Projektbeginn ist eine Vorfinanzierung.
Bei Projekten, die länger als 24 Monate dauern, ist die Vorfinanzierung auf zwei Raten aufgeteilt. Voraussetzung für die zweite Rate ist ein Zwischenbericht.

Der endgültige Zuschuss wird mit der Prüfung des Abschlussberichts festgesetzt. Der Zeitrahmen für die Prüfung beträgt 8 Wochen nach formal gültigem Einreichen des Abschlussberichts. Die Auszahlung der letzten Rate erfolgt nach abgeschlossener Prüfung. Bei unzureichender Umsetzung kann es laut Finanzhilfevereinbarung auch zu Kürzungen und Rückforderungen kommen.