Wie weise ich richtig auf die EU-Förderung hin?
Auf alle Materialien und Ergebnisse, die im Rahmen eines geförderten Projekts erstellt und veröffentlicht werden, muss auf die Kofinanzierung durch die EU hingewiesen werden. Dies geschieht durch ein Förderemblem (Förderlogo) „kofinanziert von der Europäischen Union“ und eine Aussage zum Haftungsausschluss (englisch: Disclaimer). Beides ist von der EU vorgegeben und steht auf der Webseite der EU in verschiedenen Ausführungen und Sprachversionen zur Verfügung.
Dies gilt für alle Arten von Materialien (zum Beispiel Dokumente, Webseiten, Audio- und Videoaufnahmen) in allen Sprachversionen.
Lehr- und Lernmaterialien müssen zusätzlich mit einer Lizenz als offene Bildungsressource (OER) versehen werden.
Mehr Informationen finden Sie im Bereich KA2 Durchführung unter 6. Förderung kenntlich machen.